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Intelligente Kombinationen aus Programm und Erholung


Allgemeine Geschäftsbedingungen


Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Towanda-travels:
(AGBs 383kb PDF-Datei)
Zum Betrachten und Ausdrucken der PDF-Datei benötigen den "Acrobat Reader". Falls Sie diesen noch nicht installiert haben sollten, können Sie diesen hier gratis downloaden.

Liebe Teilnehmerin,

bitte lesen Sie sich unsere Reisebedingungen genau durch, bevor Sie eine verbindliche Buchung vornehmen. Nachstehende Bedingungen sind Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Towanda-travels und Ihnen zustande kommt.

1. Anmeldung, Bestätigung

Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Towanda-travels den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung muss schriftlich (auch per Fax möglich) vorgenommen werden. Der Reisevertrag ist gültig, sowie Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung seitens Towanda-travels erhalten.

Die Anmeldung erfolgt durch die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Sie verpflichtet sich, mit Ihrer Unterschrift für ihre eigenen sowie für die in ihrer Anmeldung aufgeführten Personen die Vertragspflichten zu erfüllen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Towanda-travels vor, an das Towanda-travels für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

3. Rücktritt durch die Kundin, Umbuchung, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Entscheidend ist das Eingangsdatum der schriftlichen (auch per Fax möglich) Rücktrittserklärung/ Kündigung bei Towanda-travels.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Towanda-travels stehen im Fall des Rücktritts pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt sind.

bis 31. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Bei Reiserücktritt am Tag des Reisebeginns ist der Reisepreis ohne Abzug fällig.

Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist. Die durch Umbuchung eventuell entstehenden Kosten (z.B. bei Flugumbuchungen, etc.) gehen zu Ihren Lasten. Falls diese Ersatzperson den Reiseerfordernissen aus irgendeinem Grund nicht genügt, ist Towanda-travels berechtigt, den Wechsel abzulehnen. Wir weisen darauf hin, dass Towanda-travels ausschließlich Reisen für Frauen veranstaltet und daher auch nur eine Frau als Ersatzperson auftreten kann.

4.1. Leistungen, Leistungsänderungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im – zum Zeitpunkt der Buchung gültigen – Prospekt/Internetauftritt und aus der Buchungsbestätigung.
Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den bestimmten Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Towanda-travels. Leistungsträger (z.B. Seminarleiterinnen, Hotels, etc.) sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen.
Wichtig für Seminarreisen: Sollte eine Dozentin/ Referentin durch ernsthafte Gründe verhindert sein, ist Towanda-travels berechtigt zum selben Thema gleichwertigen Ersatz zu stellen.

4.2 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattungen.

5. Preisänderungen

Towanda-travels behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung bestimmter Leistungen (z.B. Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Falls eine Preiserhöhung 5% des Reisepreises übersteigt, sind Sie berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt und Kündigung durch Towanda-travels

Towanda-travels kann bei Nichterreichen in der konkreten oder allgemeinen Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerinnenzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Towanda-travels ist verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl nicht durchgeführt wird. Nehmen Sie nicht an einer eventuellen Ersatzreise teil, erhalten Sie die an Towanda-travels bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
Sollte Towanda-travels in der Lage sein, die Reise trotz Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerinnenzahl aber zu geänderten Konditionen durchzuführen, so unterrichtet Towanda-travels Sie gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung hiervon. Ihnen steht es frei, dieses Angebot mit geänderten Konditionen (Preise, Reisedaten, etc.) anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Rechte bleiben hierdurch unberührt. Stimmen Sie diesem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande. (mehr dazu siehe 1.Anmeldung, Bestätigung)

7. Mitwirkungspflicht

Die Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuellen Schaden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Reisende ist darüber hinaus verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist verpflichtet für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es die Reisende einen Mangel vor Ort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein (§ 651 d Abs 2 BGB).
Die gesetzliche Obliegenheit der Kundin nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber den Reiseveranstalterinnen geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit Towanda-travels abgeschlossenem Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:
a) Sämtliche Ansprüche , die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag stehen, hat die Reiseteilnehmerin innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenem Rückreisedatum gegenüber Towanda-travels direkt und schriftlich geltend zu machen.
b) Ansprüche der Reiseteilnehmerin gegenüber Towanda-travels verjähren nach einem Jahr ab vertraglich vorgesehenem Rückreisedatum.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch die Kundin sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

8. Haftung

Towanda-travels haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der angegebenen und vereinbarten Reiseleistungen und deren ordnungsgemäße Erbringung.
Die vertragliche Haftung von Towanda-travels für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt - soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Reiseveranstalterinnen für eine der Reisenden entstanden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Towanda-travels haftet nicht für Leistungsträger im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die AGBs der jeweiligen Leistungsträger senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

10. Gerichtsstand, Sonstiges

Gerichtsstand für Klagen gegen Towanda-travels ist Bremen, Deutschland.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

Stand Januar 2006
Towanda-travels, Inhaberin: Inga Brodersen, Pappelstraße 88, D-28199 Bremen